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§ 9 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Pfarramtsstellvertretung - Gesuche

Stellvertretungen
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§ 9 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Pfarramtsstellvertretung · Gesuche

1. Die Stellvertretung im Pfarramt ist nach Möglichkeit durch kollegiale Aushilfe direkt zu regeln. Ist diese nicht möglich, ist ein Gesuch um Stellvertretung durch das Pfarramt oder die Kirchenvorsteherschaft unter Angabe des Grundes, des Auftrages und der Vertretungszeit an das Sekretariat für Pfarramtsstellvertretungen zu richten.

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