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187.225 CH-TG

§ 3 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Pfarramtsstellvertretung - Aufgabe

Beauftragte für Pfarramtsstellvertretungen
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§ 3 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Pfarramtsstellvertretung · Aufgabe

1. Beauftragte für Pfarramtsstellvertretungen stehen den Kirchgemeinden persönlich zur Aushilfe für pfarramtliche Aufgaben wie Gottesdienste, Kasualien, Jugendgottesdienste oder den Konfirmationsunterricht zur Verfügung.

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