Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
187.222 CH-TG

§ 2 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau betreffend die Weiterbildung und Studienurlaube - Geltungsbereich

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau betreffend die Weiterbildung und Studienurlaube · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt Pflicht und Anspruch auf Weiterbildung und Studienurlaube der ordinierten und von den Gemeinden gewählten oder angestellten Pfarrer, Pfarrerinnen, Diakone, Diakoninnen, der Verweser oder Verweserinnen sowie der vom Kirchenrat angestellten Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Landeskirche.

← § 1 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau betreffend die Weiterbildung und Studienurlaube Grundsatz § 3 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau betreffend die Weiterbildung und Studienurlaube →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →