187.221
CH-TG
§ 9 Anstellungsrichtlinien der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau für katechetisch und sozial-diakonisch Tätige der Kirchgemeinden - Dienstverhältnis
Anstellungsbedingungen für katechetisch Tätige
§ 9 Anstellungsrichtlinien der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau für katechetisch und sozial-diakonisch Tätige der Kirchgemeinden · Dienstverhältnis
1. Die Anstellung erfolgt in der Regel für die Dauer von mindestens einem Schuljahr oder auf unbestimmte Zeit mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweilen auf Ende eines Schulsemesters.
2. Bei Neuanstellungen kann eine ein- bis dreimonatige Probezeit vereinbart werden.