187.221
CH-TG
§ 7 Anstellungsrichtlinien der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau für katechetisch und sozial-diakonisch Tätige der Kirchgemeinden - Weiterbildung, Supervision
Allgemeines
§ 7 Anstellungsrichtlinien der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau für katechetisch und sozial-diakonisch Tätige der Kirchgemeinden · Weiterbildung, Supervision
1. Die Mitarbeitenden haben das Recht und die Pflicht, sich regelmässig weiterzubilden. Die Kirchenvorsteherschaft fördert den Besuch der Aus- und Weiterbildung sowie der Supervision durch finanzielle Beiträge.