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187.221 CH-TG

§ 7 Anstellungsrichtlinien der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau für katechetisch und sozial-diakonisch Tätige der Kirchgemeinden - Weiterbildung, Supervision

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§ 7 Anstellungsrichtlinien der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau für katechetisch und sozial-diakonisch Tätige der Kirchgemeinden · Weiterbildung, Supervision

1. Die Mitarbeitenden haben das Recht und die Pflicht, sich regelmässig weiterzubilden. Die Kirchenvorsteherschaft fördert den Besuch der Aus- und Weiterbildung sowie der Supervision durch finanzielle Beiträge.

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