187.221
CH-TG
§ 6 Anstellungsrichtlinien der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau für katechetisch und sozial-diakonisch Tätige der Kirchgemeinden - Spesen, Entschädigungen
Allgemeines
§ 6 Anstellungsrichtlinien der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau für katechetisch und sozial-diakonisch Tätige der Kirchgemeinden · Spesen, Entschädigungen
1. Die Kirchenvorsteherschaft legt die Ansätze für Spesen und Entschädigungen fest soweit diese nicht von der Synode geregelt sind.