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§ 16 Anstellungsrichtlinien der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau für katechetisch und sozial-diakonisch Tätige der Kirchgemeinden - Dienstverhältnis

Anstellungsbedingungen für sozial-diakonisch Tätige
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§ 16 Anstellungsrichtlinien der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau für katechetisch und sozial-diakonisch Tätige der Kirchgemeinden · Dienstverhältnis

1. Die Anstellung erfolgt auf unbestimmte Zeit mit einer mindestens dreimonatigen Kündigungsfrist.

2. Bei Neuanstellungen kann eine ein- bis dreimonatige Probezeit vereinbart werden.

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