187.221
CH-TG
§ 16 Anstellungsrichtlinien der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau für katechetisch und sozial-diakonisch Tätige der Kirchgemeinden - Dienstverhältnis
Anstellungsbedingungen für sozial-diakonisch Tätige
§ 16 Anstellungsrichtlinien der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau für katechetisch und sozial-diakonisch Tätige der Kirchgemeinden · Dienstverhältnis
1. Die Anstellung erfolgt auf unbestimmte Zeit mit einer mindestens dreimonatigen Kündigungsfrist.
2. Bei Neuanstellungen kann eine ein- bis dreimonatige Probezeit vereinbart werden.