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§ 13 Anstellungsrichtlinien der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau für katechetisch und sozial-diakonisch Tätige der Kirchgemeinden - Aufwand ausserhalb Unterrichtslektionen

Anstellungsbedingungen für katechetisch Tätige
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§ 13 Anstellungsrichtlinien der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau für katechetisch und sozial-diakonisch Tätige der Kirchgemeinden · Aufwand ausserhalb Unterrichtslektionen

1. Elternabende und Besprechungen im üblichen Rahmen mit Eltern, Behörden oder Schulleitungen sowie die Mitgestaltung eines Gottesdienstes pro Schuljahr gehören zum Lehrauftrag und werden nicht separat entschädigt.

2. Besondere Aktionen oder Exkursionen können kompensiert oder ausfallenden Lektionen angerechnet werden.

3. zusätzliche Projekte oder Intensivtage sind nach Aufwand und Verantwortlichkeit im Rahmen der folgenden Ansätze zu entschädigen

1. Pro Halbtag: Fr. 150 bis Fr. 200

2. Pro Tag: Fr. 250 bis Fr. 330

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