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§ 5 Besoldungsverordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Einreihungsplan

Allgemeine Bestimmungen
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§ 5 Besoldungsverordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Einreihungsplan

1. Der Einreihungsplan enthält nach Funktionsbereichen und Besoldungsklassen geordnete Richtpositionen. Er ist Bestandteil dieser Verordnung (Anhang 2).

2. Der Kirchenrat trifft im Rahmen des Einreihungsplanes die Zuordnung der Stellen für das Personal der Landeskirche, die Aufsichtskommission für den Kirchgemeindebereich.

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