187.22
CH-TG
§ 32 Besoldungsverordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Verrechnung
Besoldungsadministration
§ 32 Besoldungsverordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Verrechnung
1. Die Arbeitnehmerbeiträge an die gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeeinrichtungen sowie weitere Sozialabgaben werden von der Besoldung abgezogen.
2. Ansprüche der Landeskirche aus dem Dienstverhältnis können mit der Besoldung verrechnet werden.