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§ 32 Besoldungsverordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Verrechnung

Besoldungsadministration
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§ 32 Besoldungsverordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Verrechnung

1. Die Arbeitnehmerbeiträge an die gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeeinrichtungen sowie weitere Sozialabgaben werden von der Besoldung abgezogen.

2. Ansprüche der Landeskirche aus dem Dienstverhältnis können mit der Besoldung verrechnet werden.

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