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§ 24 Besoldungsverordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Besoldungsklassen, Einreihung

Besondere Besoldungsbestimmungen - Besoldung des Kirchenrates und des Personals der Landeskirche
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§ 24 Besoldungsverordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Besoldungsklassen, Einreihung

1. Der Kirchenrat trifft die Zuordnung der Stellen im Rahmen des Einreihungsplanes.

2. Er berücksichtigt dabei insbesondere die Ausbildung der Stelleninhabenden sowie die Anforderungen der Stelle.

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