187.22
CH-TG
§ 22 Besoldungsverordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Stellen und Stellenumfang
Besondere Besoldungsbestimmungen - Besoldung von ordinierten Diakonen und Diakoninnen gemäss § 1 Ziff. 2 und Ziff. 4
§ 22 Besoldungsverordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Stellen und Stellenumfang
1. Über die Schaffung, Änderung des Umfangs oder Aufhebung von Diakonaten entscheidet der Kirchenrat nach Rücksprache mit den Beteiligten.