187.22
CH-TG
§ 21 Besoldungsverordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Besoldungsklassen, Einreihung
Besondere Besoldungsbestimmungen - Besoldung von ordinierten Diakonen und Diakoninnen gemäss § 1 Ziff. 2 und Ziff. 4
§ 21 Besoldungsverordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Besoldungsklassen, Einreihung
1. Für die Zuordnung der Stellen für Diakone oder Diakoninnen im Bereich der Besoldungsklassen 6 bis 8 sind die Aufgaben gemäss Pflichtenheft massgebend.
2. Die Aufsichtskommission trifft die Zuordnung der Stellen.