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187.22 CH-TG

§ 21 Besoldungsverordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Besoldungsklassen, Einreihung

Besondere Besoldungsbestimmungen - Besoldung von ordinierten Diakonen und Diakoninnen gemäss § 1 Ziff. 2 und Ziff. 4
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§ 21 Besoldungsverordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Besoldungsklassen, Einreihung

1. Für die Zuordnung der Stellen für Diakone oder Diakoninnen im Bereich der Besoldungsklassen 6 bis 8 sind die Aufgaben gemäss Pflichtenheft massgebend.

2. Die Aufsichtskommission trifft die Zuordnung der Stellen.

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