187.22
CH-TG
§ 14a Besoldungsverordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Verweser und Verweserinnen
Besondere Besoldungsbestimmungen - Besoldung von gewählten und angestellten Pfarrern und Pfarrerinnen im Pfarramt
§ 14a Besoldungsverordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Verweser und Verweserinnen
1. Die Besoldung der Verweser und Verweserinnen wird vertraglich festgelegt. Sie sind in den Lohnklassen 9 bis 11 zu besolden.