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187.22 CH-TG

§ 14a Besoldungsverordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Verweser und Verweserinnen

Besondere Besoldungsbestimmungen - Besoldung von gewählten und angestellten Pfarrern und Pfarrerinnen im Pfarramt
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§ 14a Besoldungsverordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Verweser und Verweserinnen

1. Die Besoldung der Verweser und Verweserinnen wird vertraglich festgelegt. Sie sind in den Lohnklassen 9 bis 11 zu besolden.

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