187.22
CH-TG
§ 13 Besoldungsverordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Besoldungsklassen, Einreihung
Besondere Besoldungsbestimmungen - Besoldung von gewählten und angestellten Pfarrern und Pfarrerinnen im Pfarramt
§ 13 Besoldungsverordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Besoldungsklassen, Einreihung
1. Die Zuordnung der Pfarrstellen erfolgt im Bereich der Besoldungsklassen 11 und 12 und ist personenunabhängig.
2. Bei Teilzeitstellen ist die Aufgabenzuteilung im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad zu berücksichtigen.