187.22
CH-TG
§ 12 Besoldungsverordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Zuständigkeit
Besondere Besoldungsbestimmungen - Besoldung von gewählten und angestellten Pfarrern und Pfarrerinnen im Pfarramt
§ 12 Besoldungsverordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Zuständigkeit
1. Die Aufsichtskommission legt die Zuordnung der Stelle in die Besoldungsklasse fest, bei Verwesern oder Verweserinnen im Einvernehmen mit dem Kirchenrat.