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187.22 CH-TG

§ 1 Besoldungsverordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Zweck, Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Besoldungsverordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Zweck, Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt die Besoldung für

1. von der Kirchgemeinde gewählte und in ein Pfarramt eingesetzte Pfarrer und Pfarrerinnen

2. von der Kirchgemeinde gewählte und in ein Diakonat eingesetzte Diakone und Diakoninnen

3. von der Aufsichtskommission für ein Pfarramt angestellte Pfarrer und Pfarrerinnen sowie Stellvertreter und Stellvertreterinnen

4. von der Aufsichtskommission für ein Diakonat angestellte Diakone und Diakoninnen

5. vom Kirchenrat ins Pfarramt einer Kirchgemeinde eingesetzte Verweser und Verweserinnen

6. von der Synode oder vom Kirchenrat gewählte oder angestellte Amtspersonen und Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen

Zweck, Geltungsbereich § 2 Besoldungsverordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau →

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