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187.191 CH-TG

§ 2 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Verwaltung und das Rechnungswesen - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Verwaltung und das Rechnungswesen · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung gilt für die Verwaltung und das Rechnungswesen der Kirchgemeinden und der Evangelischen Landeskirche.

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