187.183
CH-TG
§ 8 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Unterstützung von Institutionen - Einmalige Beiträge, Defizitgarantie
§ 8 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Unterstützung von Institutionen · Einmalige Beiträge, Defizitgarantie
1. Für bestimmte Projekte können einmalige Beiträge ausgerichtet oder eine Defizitgarantie übernommen werden. Die Trägerinstitution hat einen Projektbeschrieb und Angaben über die Finanzierung des Projektes sowie ein detailliertes Budget und Daten über ihre finanzielle Situation einzureichen.