187.183
CH-TG
§ 7 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Unterstützung von Institutionen - Formelle Voraussetzungen
§ 7 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Unterstützung von Institutionen · Formelle Voraussetzungen
1. Institutionen, die einmalige Projektbeiträge oder wiederkehrende allgemeine Unterstützungsbeiträge erhalten, haben einmalig bzw. jährlich einen aussagekräftigen Jahresbericht und ihre Jahresrechnung - umfassend Erfolgsrechnung, Bilanz, allfälliger Anhang und Revisorenbericht - sowie ihre Statuten und ihr Leitbild einzureichen.
2. Der Beitrag der Evangelischen Landeskirche ist in der Regel in den öffentlich zugänglichen Unterlagen auszuweisen.
3. Die Tätigkeit der unterstützten Institutionen muss ihren statutarischen Bestimmungen entsprechen.