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187.183 CH-TG

§ 6 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Unterstützung von Institutionen - Allgemeine Unterstützungskriterien

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§ 6 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Unterstützung von Institutionen · Allgemeine Unterstützungskriterien

1. Unterstützt werden können insbesondere Institutionen, die

1. sich diakonisch, seelsorgerlich oder missionarisch engagieren,

2. zwischenkirchliche Hilfe leisten,

3. christliche Jugendarbeit pflegen oder fördern,

4. im Bereich der Aus- und Weiterbildung tätig sind,

5. kirchliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern,

6. christlich geprägte Kultur fördern.

2. Nicht unterstützt werden Institutionen, die

1. rein politische Ziele verfolgen oder

2. rein kommerziellen Zwecken dienen.

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