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187.183 CH-TG

§ 3 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Unterstützung von Institutionen - Grundsatz

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§ 3 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Unterstützung von Institutionen · Grundsatz

1. Die Evangelische Landeskirche richtet Beiträge sowohl an kirchliche wie auch an nichtkirchliche Institutionen und Projekte im In- und Ausland aus. Sie achtet auf eine ausgewogene Verteilung zwischen kantonalen, inländischen und ausländischen Unterstützungen.

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