187.183
CH-TG
§ 11 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Unterstützung von Institutionen - Verfahren
§ 11 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Unterstützung von Institutionen · Verfahren
1. Die Gesuche sind zu begründen und mit Beilagen über die finanzielle Situation und die Aktivitäten der gesuchstellenden Institution zu dokumentieren. Der Kirchenrat kann weitere Unterlagen einverlangen.