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187.183 CH-TG

§ 11 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Unterstützung von Institutionen - Verfahren

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§ 11 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Unterstützung von Institutionen · Verfahren

1. Die Gesuche sind zu begründen und mit Beilagen über die finanzielle Situation und die Aktivitäten der gesuchstellenden Institution zu dokumentieren. Der Kirchenrat kann weitere Unterlagen einverlangen.

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