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187.182 CH-TG

§ 8 Reglement des Evangelischen Kirchenrates über den Fonds für Mütter in Not - Rechnungsführung

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§ 8 Reglement des Evangelischen Kirchenrates über den Fonds für Mütter in Not · Rechnungsführung

1. Das Quästorat der Evangelischen Landeskirche führt die Fondsrechnung und legt darüber im Rahmen der jährlichen Rechnungsablage gegenüber dem Kirchenrat und der Synode Rechenschaft ab.

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