187.182
CH-TG
§ 7 Reglement des Evangelischen Kirchenrates über den Fonds für Mütter in Not - Rechenschaft
§ 7 Reglement des Evangelischen Kirchenrates über den Fonds für Mütter in Not · Rechenschaft
1. Die Partnerorganisationen sind verpflichtet, dem Kirchenrat jeweils am Jahresende summarisch Rechenschaft über die Verwendung der Gelder abzulegen.
2. Wird in einem Kalenderjahr nicht der ganze Betrag gebraucht, entscheidet der Kirchenrat über die Höhe des Betrags im Folgejahr.