187.182
CH-TG
§ 6 Reglement des Evangelischen Kirchenrates über den Fonds für Mütter in Not - Kompetenzsumme
§ 6 Reglement des Evangelischen Kirchenrates über den Fonds für Mütter in Not · Kompetenzsumme
1. Für die Jahre 2005 bis 2009 werden der Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und der Beratungsstelle der TEF jährlich je Fr. 3'000 zur Verfügung gestellt. Vorbehalten bleibt eine vorzeitige Auflösung nach § 9.
2. Dieser Betrag wird Anfang Jahr an die Trägerschaft der Beratungsstellen überwiesen. Diese stellt das Geld der jeweiligen Beratungsstelle zur Verfügung.