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187.182 CH-TG

§ 5 Reglement des Evangelischen Kirchenrates über den Fonds für Mütter in Not - Ausrichtung der Beiträge

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§ 5 Reglement des Evangelischen Kirchenrates über den Fonds für Mütter in Not · Ausrichtung der Beiträge

1. Die Beratungsstellen der bezeichneten Partnerorganisationen entscheiden in eigener Kompetenz im Sinn des Zwecks des Fonds über den Einsatz der Mittel.

2. In Ausnahmefällen kann auch der Kirchenrat direkt Beiträge ausrichten.

3. Die Fondsmittel dürfen ausschliesslich subsidiär eingesetzt werden. Beiträge können nur gesprochen werden, wenn kein anderweitiger, insbesondere gesetzlicher Leistungsanspruch bzw. ein Anspruch auf Leistungen der öffentlichen Hand besteht oder durch die Überbrückungshilfe eine Abhängigkeit von der gesetzlichen Sozialhilfe kurzfristig vermieden werden kann.

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