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187.182 CH-TG

§ 3 Reglement des Evangelischen Kirchenrates über den Fonds für Mütter in Not - Mittel

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§ 3 Reglement des Evangelischen Kirchenrates über den Fonds für Mütter in Not · Mittel

1. Das Fondsvermögen besteht aus

1. der Ersteinlage, die die Synode am 31. März 2003 vorgenommen hat

2. dem jährlichen Zinsertrag des Fondskapitals

3. Zuwendungen von Kirchgemeinden oder aus dem Zentralfonds der Landeskirche

4. Zuwendungen Dritter

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