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187.182 CH-TG

§ 2 Reglement des Evangelischen Kirchenrates über den Fonds für Mütter in Not - Zweck

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§ 2 Reglement des Evangelischen Kirchenrates über den Fonds für Mütter in Not · Zweck

1. Die Mittel können zugunsten von Frauen eingesetzt werden, die durch eine Mutterschaft in kurz- oder mittelfristige finanzielle Not geraten. Sie sollen auch mithelfen, Frauen das Austragen ihrer Schwangerschaft zu erleichtern.

2. Beiträge können auch ausgerichtet werden für Mütter bzw. Eltern, in besonderen Fällen auch für Väter, die durch Verpflichtungen für eigene Kinder in finanzielle Not geraten, insbesondere für ausserordentliche Aufwendungen.

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