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187.182 CH-TG

§ 10 Reglement des Evangelischen Kirchenrates über den Fonds für Mütter in Not - Inkraftsetzung, Schlussbestimmung

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§ 10 Reglement des Evangelischen Kirchenrates über den Fonds für Mütter in Not · Inkraftsetzung, Schlussbestimmung

1. Dieses Reglement tritt auf den 1. Juli 2005 in Kraft.

2. Für das laufende Jahr 2005 werden die vollen in § 6 erwähnten Beträge ausgerichtet.

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