187.182
CH-TG
§ 10 Reglement des Evangelischen Kirchenrates über den Fonds für Mütter in Not - Inkraftsetzung, Schlussbestimmung
§ 10 Reglement des Evangelischen Kirchenrates über den Fonds für Mütter in Not · Inkraftsetzung, Schlussbestimmung
1. Dieses Reglement tritt auf den 1. Juli 2005 in Kraft.
2. Für das laufende Jahr 2005 werden die vollen in § 6 erwähnten Beträge ausgerichtet.