187.182
CH-TG
§ 1 Reglement des Evangelischen Kirchenrates über den Fonds für Mütter in Not - Grundsatz
§ 1 Reglement des Evangelischen Kirchenrates über den Fonds für Mütter in Not · Grundsatz
1. Der Fonds der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau für Mütter in Not wurde geschaffen zur Linderung von finanziellen Notlagen von allein erziehenden Müttern oder Vätern oder minderbemittelten Eltern.