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§ 5 Verordnung des Kirchenrates zur Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über Leistungen der Landeskirche zu Gunsten von finanzschwachen Kirchgemeinden - Einzureichende Unterlagen für das Genehmigungsverfahren

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§ 5 Verordnung des Kirchenrates zur Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über Leistungen der Landeskirche zu Gunsten von finanzschwachen Kirchgemeinden · Einzureichende Unterlagen für das Genehmigungsverfahren

1. Für das Genehmigungsverfahren sind von der Kirchenvorsteherschaft der gesuchstellenden Kirchgemeinde dem Kirchenrat insbesondere folgende Unterlagen einzureichen

1. Vollständige Pläne;

2. Kostenvoranschlag;

3. Finanzierungsplan;

4. Nachweis der Notwendigkeit des Bauvorhabens.

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