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CH-TG
§ 5 Verordnung des Kirchenrates zur Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über Leistungen der Landeskirche zu Gunsten von finanzschwachen Kirchgemeinden - Einzureichende Unterlagen für das Genehmigungsverfahren
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§ 5 Verordnung des Kirchenrates zur Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über Leistungen der Landeskirche zu Gunsten von finanzschwachen Kirchgemeinden · Einzureichende Unterlagen für das Genehmigungsverfahren
1. Für das Genehmigungsverfahren sind von der Kirchenvorsteherschaft der gesuchstellenden Kirchgemeinde dem Kirchenrat insbesondere folgende Unterlagen einzureichen
1. Vollständige Pläne;
2. Kostenvoranschlag;
3. Finanzierungsplan;
4. Nachweis der Notwendigkeit des Bauvorhabens.
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Massgebende Zahlen
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