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187.171 CH-TG

§ 9 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über Leistungen der Landeskirche zu Gunsten von finanzschwachen Kirchgemeinden (Finanzausgleichsverordnung) - Anspruch

Beiträge - Beiträge bei Gemeindereorganisationen
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§ 9 Finanzausgleichsverordnung · Anspruch

1. Bei Gemeindereorganisationen haben die betroffenen Kirchgemeinden Anspruch auf Beiträge, wenn die Reorganisation in kantonalkirchlichem Interesse liegt und wenn durch die Reorganisation der Finanzausgleichsbedarf nachhaltig vermindert wird.

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