187.171
CH-TG
§ 2 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über Leistungen der Landeskirche zu Gunsten von finanzschwachen Kirchgemeinden (Finanzausgleichsverordnung) - Ressourcen- und Lastenausgleich
Zweck und Gegenstand
§ 2 Finanzausgleichsverordnung · Ressourcen- und Lastenausgleich
1. Der Finanzausgleich der Kirchgemeinde umfasst
1. Gewährleistung einer Mindestausstattung aller Kirchgemeinden
2. * ...
3. Beiträge bei Gemeindereorganisationen
4. Beiträge an unumgängliche ausserordentliche Aufwendungen
2. Der Finanzausgleich wird aus den landeskirchlichen Steuereinnahmen finanziert.