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187.171 CH-TG

§ 2 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über Leistungen der Landeskirche zu Gunsten von finanzschwachen Kirchgemeinden (Finanzausgleichsverordnung) - Ressourcen- und Lastenausgleich

Zweck und Gegenstand
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§ 2 Finanzausgleichsverordnung · Ressourcen- und Lastenausgleich

1. Der Finanzausgleich der Kirchgemeinde umfasst

1. Gewährleistung einer Mindestausstattung aller Kirchgemeinden

2. * ...

3. Beiträge bei Gemeindereorganisationen

4. Beiträge an unumgängliche ausserordentliche Aufwendungen

2. Der Finanzausgleich wird aus den landeskirchlichen Steuereinnahmen finanziert.

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