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187.153 CH-TG

§ 46 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zum kirchlichen Stimm- und Wahlrecht - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 46 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zum kirchlichen Stimm- und Wahlrecht · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt mit dem heutigen Datum in Kraft.

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