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187.153 CH-TG

§ 45 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zum kirchlichen Stimm- und Wahlrecht - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 45 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zum kirchlichen Stimm- und Wahlrecht · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zum kirchlichen Stimm- und Wahlrecht vom 20. September 1995 wird aufgehoben.

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