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187.153 CH-TG

§ 37 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zum kirchlichen Stimm- und Wahlrecht - Einreichung

Volksbegehren - Landeskirchliche Volksbegehren - Fakultatives Referendum
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§ 37 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zum kirchlichen Stimm- und Wahlrecht · Einreichung

1. Die mit der Stimmrechtsbescheinigung versehenen Unterschriftenlisten sind vor Ablauf der Frist gesamthaft bei der Kirchenratskanzlei einzureichen.

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