187.153
CH-TG
§ 37 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zum kirchlichen Stimm- und Wahlrecht - Einreichung
Volksbegehren - Landeskirchliche Volksbegehren - Fakultatives Referendum
§ 37 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zum kirchlichen Stimm- und Wahlrecht · Einreichung
1. Die mit der Stimmrechtsbescheinigung versehenen Unterschriftenlisten sind vor Ablauf der Frist gesamthaft bei der Kirchenratskanzlei einzureichen.