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187.153 CH-TG

§ 35 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zum kirchlichen Stimm- und Wahlrecht - Verfahren

Volksbegehren - Landeskirchliche Volksbegehren - Fakultatives Referendum
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§ 35 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zum kirchlichen Stimm- und Wahlrecht · Verfahren

1. Die Unterschriftenliste muss den Titel und das Datum des Gesetzes oder des Beschlusses aufführen.

2. Ein Rückzug des Begehrens ist ausgeschlossen.

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