187.153
CH-TG
§ 35 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zum kirchlichen Stimm- und Wahlrecht - Verfahren
Volksbegehren - Landeskirchliche Volksbegehren - Fakultatives Referendum
§ 35 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zum kirchlichen Stimm- und Wahlrecht · Verfahren
1. Die Unterschriftenliste muss den Titel und das Datum des Gesetzes oder des Beschlusses aufführen.
2. Ein Rückzug des Begehrens ist ausgeschlossen.