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187.153 CH-TG

§ 30 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zum kirchlichen Stimm- und Wahlrecht - Allgemeine Anregung

Volksbegehren - Landeskirchliche Volksbegehren - Volksinitiative
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§ 30 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zum kirchlichen Stimm- und Wahlrecht · Allgemeine Anregung

1. Mit einer Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung wird die Synode beauftragt, einen Erlass im Sinn der Urheber zu verabschieden.

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