187.153
CH-TG
§ 30 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zum kirchlichen Stimm- und Wahlrecht - Allgemeine Anregung
Volksbegehren - Landeskirchliche Volksbegehren - Volksinitiative
§ 30 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zum kirchlichen Stimm- und Wahlrecht · Allgemeine Anregung
1. Mit einer Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung wird die Synode beauftragt, einen Erlass im Sinn der Urheber zu verabschieden.