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187.151 CH-TG

§ 9 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Einteilung der Dekanatskreise und die Organisation der Kapitel - Quästorat

Organisation der Kapitel - Organe
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§ 9 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Einteilung der Dekanatskreise und die Organisation der Kapitel · Quästorat

1. Der Quästor oder die Quästorin verwaltet das Vermögen des Kapitels, besorgt die finanziellen Angelegenheiten und reicht die vom Kapitel verabschiedete Jahresrechnung dem Quästorat der Landeskirche zur Genehmigung ein.

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