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187.151 CH-TG

§ 12 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Einteilung der Dekanatskreise und die Organisation der Kapitel - Archiv des Kapitels

Organisation der Kapitel - Archiv, Amtsübergabe
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§ 12 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Einteilung der Dekanatskreise und die Organisation der Kapitel · Archiv des Kapitels

1. Die Protokolle, die Matrikel der Kapitelsmitglieder, die alten Kapitelsrechnungen sowie die weiteren wichtigen Schriftstücke sind vom Dekan oder der Dekanin in einem Archiv geordnet und gemäss einem nachzuführenden Verzeichnis aufzubewahren.

2. Der Kirchenrat ist befugt, in die Kapitelsarchive Einsicht zu nehmen.

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