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CH-TG
§ 6 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Abgeltung von kirchlichen Diensten zwischen Kirchgemeinden - Ausserkantonale Schüler und Schülerinnen
Religions- und Konfirmationsunterricht
§ 6 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Abgeltung von kirchlichen Diensten zwischen Kirchgemeinden · Ausserkantonale Schüler und Schülerinnen
1. Für Schüler und Schülerinnen, deren Eltern den Wohnsitz ausserhalb der Kirchgemeinden der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau haben, trägt die Landeskirche die Kosten.