187.144
CH-TG
§ 5 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Abgeltung von kirchlichen Diensten zwischen Kirchgemeinden - Zusatzaufwendungen
Religions- und Konfirmationsunterricht
§ 5 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Abgeltung von kirchlichen Diensten zwischen Kirchgemeinden · Zusatzaufwendungen
1. Zusätzliche Aufwendungen für Aktivitäten und Dienstleistungen, die zum Religionsunterricht gehören, werden nach Aufwand in Rechnung gestellt, namentlich im Zusammenhang mit Exkursionen, Lagern und Überreichen von Bibeln.