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187.144 CH-TG

§ 5 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Abgeltung von kirchlichen Diensten zwischen Kirchgemeinden - Zusatzaufwendungen

Religions- und Konfirmationsunterricht
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§ 5 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Abgeltung von kirchlichen Diensten zwischen Kirchgemeinden · Zusatzaufwendungen

1. Zusätzliche Aufwendungen für Aktivitäten und Dienstleistungen, die zum Religionsunterricht gehören, werden nach Aufwand in Rechnung gestellt, namentlich im Zusammenhang mit Exkursionen, Lagern und Überreichen von Bibeln.

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