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§ 4 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Abgeltung von kirchlichen Diensten zwischen Kirchgemeinden - Pauschale

Religions- und Konfirmationsunterricht
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§ 4 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Abgeltung von kirchlichen Diensten zwischen Kirchgemeinden · Pauschale

1. Die Abgeltung erfolgt durch eine Pauschale pro Schüler oder Schülerin und Jahreslektion gemäss den jeweils am 15. Januar von der Gemeinde des Durchführungsortes erhobenen Statistiken.

2. Für die Verrechnungspauschale kommen pro Kind und Jahreslektion im Religionsunterricht folgende Ansätze zur Anwendung

1. Primarschule: Fr. 400;

2. Sekundarschule: Fr. 500.

3. Sind höhere Kosten in Privat- und Sonderschulen ausgewiesen, ist ein Ansatz bis max. 250 % der obigen Beträge zulässig.

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