187.144
CH-TG
§ 3 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Abgeltung von kirchlichen Diensten zwischen Kirchgemeinden - Rechnungstellung Religionsunterrricht
Religions- und Konfirmationsunterricht
§ 3 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Abgeltung von kirchlichen Diensten zwischen Kirchgemeinden · Rechnungstellung Religionsunterrricht
1. Die Kirchenpflege der Standortgemeinde einer Schule stellt den Kirchgemeinden, aus denen Kinder den Religionsunterricht besuchen, Rechnung zur Abgeltung von Leistungen im Bereich des Religionsunterrichts.