187.143
CH-TG
§ 9 Verordnung der Synode über Entschädigungen in der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau (Entschädigungsverordnung) - Präsidialzulage, Protokollführung
Tätigkeit in Sitzungen
§ 9 Entschädigungsverordnung · Präsidialzulage, Protokollführung
1. Wer eine Sitzung der Synode leitet, erhält eine Zulage von Fr. 500.
2. Die Protokollführung einer Synode wird mit Fr. 1'000 für eine ganztägige Sitzung beziehungsweise mit Fr. 500 für eine Halbtagessitzung entschädigt. Ist die mit der Protokollführung betraute Person nicht Mitglied der Synode, so erhält sie als Präsenzzeitentschädigung an der Sitzung zusätzlich das übliche Sitzungsgeld.
3. Wer eine Sitzung des Synodalbüros, einer synodalen oder kirchenrätlichen Kommission oder einer Arbeitsgruppe leitet oder deren Protokoll erstellt, erhält eine Zulage von Fr. 140 bei einer Ganztagessitzung beziehungsweise von Fr. 95 bei einer Halbtagessitzung.