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§ 9 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau - Rechtsprechung

Kirchenrat - Geschäfte
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§ 9 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau · Rechtsprechung

1. Im Rekursverfahren vor dem Kirchenrat leitet das Kirchenratspräsidium das Verfahren. Es führt allfällige Abklärungen durch und holt die notwendigen Stellungnahmen ein.

2. Es kann diese Aufgabe auch dem verantwortlichen Kirchenratsmitglied für das Ressort Recht übertragen.

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