187.141
CH-TG
§ 7 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau - Zirkulationsbeschlüsse
Kirchenrat - Geschäfte
§ 7 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau · Zirkulationsbeschlüsse
1. In dringenden Fällen erfolgt die Beschlussfassung auf dem Weg der Zirkulation. Der Beschluss kommt zustande, wenn die Mehrheit der Mitglieder dem Antrag schriftlich zugestimmt hat.