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§ 7 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau - Zirkulationsbeschlüsse

Kirchenrat - Geschäfte
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§ 7 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau · Zirkulationsbeschlüsse

1. In dringenden Fällen erfolgt die Beschlussfassung auf dem Weg der Zirkulation. Der Beschluss kommt zustande, wenn die Mehrheit der Mitglieder dem Antrag schriftlich zugestimmt hat.

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