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§ 33 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau - Aufgaben

Quästorat
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§ 33 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau · Aufgaben

1. Das Quästorat

1. vollzieht die finanziellen Beschlüsse der Synode und des Kirchenrates und der Kommissionen gemäss entsprechendem Protokoll,

2. führt das Rechnungswesen der Kantonalkirche,

3. bereitet das Budget, den Finanzplan und die Jahresrechnung zuhanden des Kirchenrates vor,

4. unterbreitet dem Kirchenrat in Zusammenarbeit mit dem Kirchenratspräsidium einen Antrag bezüglich Finanzausgleichsbeiträge,

5. verwaltet das Vermögen der Kantonalkirche nach generellen und speziellen Weisungen des Kirchenrates, des Kirchenratspräsidiums oder der Finanzkommission,

6. kontrolliert das Rechnungswesen der Kirchgemeinde sowie der kantonalkirchlichen Ämter und Institutionen in Zusammenarbeit mit dem Kirchenratspräsidium und allfälligen weiteren Fachpersonen im Hinblick auf deren Genehmigung,

7. ist verantwortlich für die finanzielle Verwaltung der Liegenschaft Bernerhaus,

8. besorgt die finanzielle Personaladministration,

9. erledigt im Auftrag der Finanzkommission die Stipendiengesuche,

10. übernimmt weitere durch den Kirchenrat zugewiesene Aufgaben

11. und übernimmt die Stellvertretung des Aktuariats.

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