Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
187.141 CH-TG

§ 32 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau - Aufgaben

Aktuariat
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (34 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 32 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau · Aufgaben

1. Das Aktuariat

1. führt das Protokoll der Gesamtbehörde,

2. führt das Archiv der Kantonalkirche,

3. ist in Zusammenarbeit mit dem Kirchenratspräsidium verantwortlich für den Vollzug der Beschlüsse der Synode und des Kirchenrates,

4. führt eine Liste der pendenten Geschäfte des Kirchenrates und überwacht in Zusammenarbeit mit dem Kirchenratspräsidium den Geschäftsgang bis zu deren Erledigung,

5. prüft und bearbeitet in Zusammenarbeit mit dem ressortverantwortlichen Kirchenratsmitglied Rechtsfragen der Kantonalkirche,

6. organisiert in administrativer Hinsicht in Zusammenarbeit mit der Kanzlei den Ablauf der Synode

7. und übernimmt weitere durch den Kirchenrat zugewiesene Aufgaben.

← § 31 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau Präsidium § 33 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →